Mowitz |
Strafgesetzbuch § 80Nun will Merkel den Franzosen in der Luft beistehen, anscheinend weil sie und Hollande glauben den IS aus der Luft vernichten zu können. Das alle sogenannten Militärexperten, aus welchem Land auch immer sie kommen, genau das für unmöglich halten, stört Merkel nicht. Die Frau hat schon lange die Bodenhaftung verloren. Auch das Deutschland keine Unterstützung des UN-Sicherheitsrates hat in Syrien militärisch einzugreifen, kümmert weder Merkel noch ihr Kabinett. Anscheinend hat ihnen noch niemand erzählt, dass die westliche "Wertegemeinschaft" eben nicht die UNO ist, auch wenn es ihnen schwerfallen sollte es zu akzeptieren. Und den IS mit Bodentruppen in Syrien zu bekämpfen, setzt auch eine UN-Sicherheitsresolution voraus. Wie aus der Luft ebenfalls. Dabei will die französisch/deutsche Truppe sowieso nicht ihre Köpfe im Bodenkampf riskieren. Auch nicht die nach eigenen Angaben beste Armee der Welt. Die marschierte erst in Japan Ende des Zweiten Weltkrieges ein, als sie die ersten beiden Atombomben der Menschheitsgeschichte auf die Zivilbevölkerungen der Städte Hiroshima und Nagasaki abgeworfen hatte und sie sich sicher war, dass in diesen Städten kein japanisches Militär anwesend war. Ungefähr wie in Dresden 1945. Nur noch schlimmer.
Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Der Bundeswehreinsatz in Syrien soll 134 Millionen Euro kosten
Karikatur:© Kostas Koufogiorgos, www.koufogiorgos.de |
Mit Materialschlachten kann der Westen dienen. Was aber, wenn der Gegner wenig Material hat, dafür aber einen unerschütterlichen Glauben daran für eine gerechte Sache zu kämpfen? Wie im Vietnamkrieg, als die USA von einer Barfuß-Armee besiegt wurde. Da halfen auch keine Fassbomben mehr, die erstmals von der israelischen Luftwaffe 1948 und später von der US-Luftwaffe in Vietnam 1968 gegen den Vietcong eingesetzt wurden.
Darüber spricht man heute nicht mehr gerne, wo man sich doch entschlossen hat Assad zu beschuldigen, es zu tun. Assad verneint die Beschuldigungen übrigens vehement; und Beweise liegen gegen Syrien auch nicht vor.
Das Völkerrecht bemüht man erst gar nicht, sondern Merkel steht treudoof neben Hollande und haucht wenig überzeugend sinngemäß in die Kameras, dass das Problem IS militärisch gelöst werden müsse, da reden mit denen sowieso nicht "hülfe". Eine tolle Rechtfertigung Merkels. An deutschen Gesetzen vorbei, deutsche Soldaten in einen Angriffskrieg nach Syrien zu schicken, ohne das Wort Krieg zu bemühen. Und dazu will man noch ganz beiläufig die gewählte Regierung Syriens unter ihrem Präsidenten Assad stürzen, was den Tatbestand eines Völkerrecchtsverbrechens weiter erhärtet.
Dabei ist eine UN-Resolution völkerrechtlich zwingend notwendig um einen Einsatz auf fremden Territorium zu legitimieren. Falls man sich nicht von Präsident Assad zur Terrorbekämpfung einladen lässt, wie es die Russen klugerweise taten und so als einzige völkerrechtskonform in Syrien agieren. Der von der Bundesregierung zitierte Artikel 42 des Lissabon-Vertrags ist völkerrechtlich in diesem Zusammenhang total irrelevant. Der ist ein politisches Dokument ohne jede Rechtsgültigkeit für fremde Staaten. Merkels fehlender Durchblick, auch im Völkerrecht, ist schon beeindruckend peinlich. Noch erbärmlicher ist ein Bundestag der das autoritäre Verhalten einer total überforderten Bundeskanzlerin auch noch am Freitag 04.12.2015 abnicken soll. Formell soll der "Einsatz" (Krieg) gegen den IS zunächst auf ein Jahr begrenzt werden. Hinter vorgehaltener Hand munkeln unsere sogenannten Experten von 10 Jahren und mehr. Und was nach dem Gemetzel passieren wird darüber hat sich Merkel überhaupt noch keine Gedanken gemacht. Und wie man sich aus einem Krieg verabschiedet wenn es nicht so läuft wie man es sich gedacht hat. Ein schwierige Frage überhaupt. Merkel wird dann wohl das tun, was ihr die USA beigebracht haben. Ein geschundenes Land, nachdem man es verwüstet hat, sich selbst ohne Hilfe zu überlassen.
Kurt Tucholsky wies schon 1932 in vorausschauender Weitsicht in seinem Essay "Reise ins Dritte Reich" darauf hin, "dass Kerle wie Mussolini oder der Gefreite Hitler nicht so sehr von ihrer eignen Stärke leben wie von der Charakterlosigkeit ihrer Gegner". Ein Satz, den ich schon des öfteren hier zitiert habe und dessen Aktualität und Gültigkeit auch auf heute agierende Persönlichkeiten der Öffentlichkeit anwendbar ist. Eine Frau Merkel kann nich autoritär und selbstherrlich regieren, wenn man sie nicht autoritär und selbstherrlich regieren lassen würde. Und die Verantwortung dafür liegt beim Deutschen Bundestag. Und auf den würde ich hauptsächlich die Kritik richten, die aus Kurt Tucholskys "Charakterlosigkeit ihrer Gegner" spricht.
FH