Mowitz |
"Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland in zwei Verfahren, die Einreise zu dem genannten Zweck jeweils zu gestatten. Die von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe seien nicht tragfähig. Zwar könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise u.a. verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen. Hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestünden aber nicht."Sputnik
Karikatur:© Kostas Koufogiorgos, www.koufogiorgos.de |
Die Absetzbewegungen der Verantwortlichen, waren gestern während der Bundestagsdebatte schon deutlich auszumachen. Während der Grüne Hans-Christian Ströbele in seiner Rede darauf verwies, dass diese Fehler so schlimm sind, dass das organisatorische wie personelle Konsequenzen haben müsse, im Bundeskanzleramt als auch im Bundesnachrichtendienst – und zwar erhebliche, wusch sich einer der Hauptpersonen im BND-NSA-Skandal, IM de Maizière nach seinem Verhör im BND-Kontrollgremium bereits öffentlich rein: "Von den gegen mich erhobenen Vorwürfen bleibt nichts übrig".
Und die Regierung hat die Mehrheit. Im Bundestag, wie im Kontrollausschuss. Somit bestimmt man auch was übrig bleibt und was nicht. Trotz des Getues neulich von S?PD Gabriel gegen Merkel, wird am Ende der Veranstaltung keine Krähe einer anderen die Augen aushacken. Das waltet mit Sicherheit der inzwischen auch schon zum ehemaligen S?PD-Kanzleramtschef gewordene Frank-Walter Steinmeier - besonders an dem Tag, wenn er sich erinnern soll.
FH