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Channel: Gegenmeinung
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Vorausschauend

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Mowitz
Max Reimann, 1948/49 Mitglied des Parlamentarischen Rates in Westdeutschland und Vorsitzender der KPD-Gruppe, 1949 bis 1953 Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der KPD, motivierte die Ablehnung des Grundgesetzes durch die KPD mit den Worten:
„Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“ (Wiki)
2016 erhielt die LINKE-Abgeordnete Ulla Jelpke eine Antwort vom Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage zu den sogenannten anlasslosen Personenkontrollen: Fast drei Millionen Mal hat die Bundespolizei vergangenes Jahr zu dem umstrittenen Mittel der sogenannten anlasslosen Personenkontrollen gegriffen.

"Die drei Millionen anlasslosen Kontrollen sind weitgehend verzichtbar, ihr Wegfall wäre sogar ein Gewinn an Freiheitsrechten und Rechtsstaatlichkeit", meint Ulla Jelpke. Weiterlesen >>> (nd)


Karikatur:© Kostas Koufogiorgos, www.koufogiorgos.de

Jan Böhmermanns Erdogan-Satire fördert nur begrenzt unabhängige deutsche Justiz zutage

Ankara hat nun auch formal eine Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann verlangt. So nimmt der IS durch die Ankara-Hintertür Einfluss auf die EU und fängt mit der Möchtegern-Führungsmacht Deutschland an. Der türkische Botschafter übergab eine Verbalnote, (nicht unterschriebene vertrauliche diplomatische Note), an das Auswärtige Amt und verlangt offiziell von Deutschland, dass die Bundesregierung das Ermittlungsverfahren wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs genehmigt. Spon

Haben Sie gewusst, dass laut Strafgesetzbuch die Bundesregierung entscheiden muss, ob sie weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen einer juristisch möglichen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs zustimmen muss? Ich nicht.

Und das bei einer wenig handlungsfähigen Bundesregierung, die wegen ihrer verkorksten Flüchtlingspolitik, "wir schaffen das", vom Sultan des Bosporus abhängig ist und ihm als Sachwalterin der freien Meinungsäußerung in Wort und Kunst in Deutschland dienlich sein soll.

Bei allen anderen "Straftaten" liegt die Entscheidung bei der Justiz, was juristisch zu verfolgen ist und was nicht. So stehen bestimmt noch Verfahren aus, die sich die Bild-Zeitung u.a. mit ihren permanenten Verunglimpfungen des damaligen iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, so irre war der Irre von Teheran, leistete. Und ähnliche Verunglimpfungen bei dem ermordeten libyschen Staatschef Muammar al-Gaddafi, DER IRRE VON TRIPOLIS, und dem noch lebenden "Obersten Führer" Nord-Koreas Kim Jong-un, Hat der Irre wirklich die Super-Bombe?, sind mir noch in Erinnerung. Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein. Auch wenn es eine Binse ist, dass das nicht auf alle zutrifft, sondern dass viele gleicher sind. Das zu beurteilen, sollte nicht in den Händen einer abhängigen Regierung liegen sondern ist oberste Richtschnur für eine im besten Fall unabhängige Justiz.

Von daher ist eine gesetzliche Änderung des Paragraphen 103 des Strafgesetzbuches vonnöten, falls es richtig sein sollte, dass die Bundesregierung zustimmen muss, ob Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen einer juristisch möglichen Beleidigung eines ausländischen Staatschefs aufgenommen werden dürfen oder auch nicht.

FH


Prof. Max Otte: "TTIP ist die völlige Entmachtung der Politik!"



Max Otte ist Ökonom mit dem Schwerpunkt Finanzmarktordnung und lehrt in Worms und Graz. Er hat verschiedene Freihandelsabkommen untersucht, darunter das NAFTA-Abkommen zwischen Nordamerika und Mexiko. Bekannt wurde er durch sein Buch "Der Crash kommt", in dem er bereits 2006 die große Finanzkrise vorhersagte. Er hat die deutsche und die US-Staatsbürgerschaft.


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