Mowitz |
Und die Sprache als erfolgreiches Manipulationsgeschütz einzusetzen, beherrschte man damals schon fast so gut wie heute. Die bürgerlichen Parteien stimmten mit den Nazis, und so wurde das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dann gings übergangslos ab in die Nazidiktatur, mit Gröfaz (Größter Feldherr aller Zeiten) Hitler an der Spitze in den Untergang. Damals stimmte noch die SPD gegen das Gesetz. Die KPD-Abgeordneten waren schon verhaftet, untergetaucht oder ermordet und konnten an der Abstimmung aus verständlichen Gründen nicht teilnehmen. Heute verhandelt die S?PD mit der Union einen Koalitionsvertrag aus, der ein neues Ermächtigungsgesetz beinhalten kann.
Gesetzestext Teil 1 Wikipedia, Public domain |
Wir erinnern uns noch an das Gewürge, dass der Krieg gegen Afghanistan alles war, nur eben kein Krieg. Er soll ja nur ein humanitärer Einsatz gegen den Burka-Terror der Taliban an afghanischen Frauen gewesen sein, der den damaligen S?PD Kriegsminister Peter Struck veranlasste, Gott hab ihn selig, "Deutschlands Freiheit am Hindukusch zu verteidigen."
Falls de Maizière mit seinem Anliegen durchkommt und der Bundestag dumm genug ist, sich, wie der damalige Reichstag selbst zu entmachten, was nicht auszuschließen ist, sei daran erinnert, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 Ermächtigungsgesetze unmöglich machen soll. Es sieht keine Übertragung von Rechten eines Verfassungsorgans vor, außer im Gesetzgebungsnotstand. Außerdem erlaubt es nur die ausdrückliche Änderung des Verfassungstextes, nicht aber eine Abweichung davon, selbst wenn eine verfassungsändernde Mehrheit dafür stimmen würde.
In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die auch keine Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah. Das Hindernis umschiffte man aber locker mit bürgerlicher Hilfe bei der Beschaffung einer Zweidrittelmehrheit.
Auch heute hat die bislang nur angedachte Koalition der Willigen eine Zweidrittelmehrheit. Nichts ist unmöglich. Und die Abgeordneten fühlen sich häufiger dem Fraktionszwang verpflichtet, als ihrem Gewissen. Obwohl das Grundgesetz den Begriff Fraktionszwang gar nicht kennt. Wohl aber in Art 38 (1) des Grundgesetzes den Abgeordneten, der an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist.
"Um mich herum verspüre ich ein leises Wandern. Sie rüsten zur Reise ins Dritte Reich. Kurt Tucholsky"FH